3. Januar 2017

Windpark Tegelberg-Donzdorf erhält BImSchG-Genehmigung noch in 2016

Der Windpark Tegelberg-Donzdorf unseres Joint-Venture-Unternehmens mit der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, der WEBW Neue Energie GmbH, hat erfreulicherweise noch am 30.12.2016, dem letzten Werktag des Jahres, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erhalten.

Damit greift noch die Übergangsregelung des EEG 2016 und es muss kein Ausschreibungsverfahren für den Erhalt einer Förderung durch die EEG-Marktprämie durchgeführt werden. Der Windpark kann somit noch die im EEG für eine Inbetriebnahme im Übergangszeitraum bis Ende 2018 festgelegten Vergütungssätze erhalten. Damit ist die Wirtschaftlichkeit des Projekts gesichert, sofern die Anlagen noch zum Jahresende 2017 oder im ersten Quartal 2018 in Betrieb genommen werden. Die drei Windkraftanlagen des Typs GE 2.75-120 verfügen über eine Gesamtleistung von 8,34 MW und sollen schnellstmöglich realisiert werden. Mit dem von dem Windpark nach dessen Fertigstellung erzeugten Strom können ca. 4.500 Haushalte mit CO2-neutraler Energie versorgen werden.

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