2. Dezember 2022

Dezember Soforthilfe für Gas- und Wärmekund:innen

Gemäß dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz entlastet der Staat Verbraucher:innen einmalig im Dezember

Am 14. November 2022 hat die Bundesregierung das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz beschlossen, um Verbraucher bei ihren Erdgas- und Fernwärme- Kosten zu entlasten. Teil des Pakets ist eine einmalige Zahlung im Dezember 2022. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der Wärmepreisbremse im kommenden Jahr.

Wir informieren Sie hiermit, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu leisten (§4 Absatz 1 EWSG).

Die Berechnung des Entlastungsbetrages ergibt sich aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz  §4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ab. Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Dieser Beauftragte ist PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Zu diesen Informationen zählen E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden, die Postanschrift sowie Wärmemengen und Zahlbeträge.

Weitere Informationen von der Bundesregierung & FAQs

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